Säumniszuschläge sind nur bei grobem Verschulden gerechtfertigt !

Automatisierte Festsetzungen von Säumniszuschlägen erfolgen in der Regel ohne nähere Verschuldensprüfung durch die Abgabenbehörde. Eine Herab- oder Nichtfestsetzung mangels groben Verschuldens ist nur über einen ausreichend begründeten Antrag möglich.

Grobes Verschulden ist zB dann zu verneinen, wenn der Abgabepflichtige einer Selbstberechnung (zB UST, Lohnabgaben) höchstgerichtliche Rechtsprechung, Erlassmeinungen des Finanzministeriums oder Rechtsauskünfte der Abgabenbehörde zugrunde legt.

Prüfen Sie daher, ob ein Antrag auf Nicht- bzw. Herabsetzung möglich ist und akzeptieren Sie nicht alle automatisierten Festsetzungen seitens des Finanzamtes.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin