Vergessen Sie die „alte“ Lehrlingsausbildungsprämie nicht !

Die Lehrlingsausbildungsprämie wurde mit Wirkung ab dem 28.06.2008 für neue Lehrverhältnisse abgeschafft. Für Lehrverhältnisse, die vor dem 28.06.2008 eingegangen worden sind, kann die Prämie weiterhin mit dem Formular E108c beantragt werden. Sie beträgt EUR 1.000,00 pro Lehrverhältnis und Kalenderjahr.

Die Lehrlingsausbildungsprämie ist letztmalig bei der Veranlagung für 2012 anwendbar. Vergessen Sie daher nicht, diese beim Finanzamt zu beantragen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin