Der Kauf einer Anleihe sollte ab 01.04.2012 stets nach dem Kupontermin (jedenfalls nicht kurz davor) erfolgen, da die zu zahlenden Stückzinsen die Anschaffungskosten erhöhen und aufgrund der Nichterteilung einer KEST-Gutschrift (wie bisher in der alten Regelung) erst zeitverzögert mit dem Veräußerungs- bzw. Einlösungerlös steuerlich verrechnet werden können. Die zufließenden Kuponzinsen sind ungekürzt laufend zu versteuern.
Erkundigen Sie sich daher vor dem Ankauf einer Anleihe über den Kupontermin !