Anleihen – Steueroptimierung für natürliche Personen

Der Kauf einer Anleihe sollte ab 01.04.2012 stets nach dem Kupontermin (jedenfalls nicht kurz davor) erfolgen, da die zu  zahlenden Stückzinsen die Anschaffungskosten erhöhen und aufgrund der Nichterteilung einer KEST-Gutschrift (wie bisher in der alten Regelung) erst zeitverzögert mit dem Veräußerungs- bzw. Einlösungerlös steuerlich verrechnet werden können. Die zufließenden Kuponzinsen sind ungekürzt laufend zu versteuern.

Erkundigen Sie sich daher vor dem Ankauf einer Anleihe über den Kupontermin !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin