Optimierungsüberlegungen bei im Privatvermögen gehaltenen Anleihen, Zertifikate, Derivate und andere Wirtschaftsgüter:
Bei Anschaffung vor dem 30.09.2011 gilt noch das alte Besteuerungsregime; hier kann nur geraten werden, die Spekulationsfrist verstreichen zu lassen.
Für Anschaffungen zwischen dem 01.10.2011 und 31.03.2012 ergeben sich je nach Realisationszeitpunkt folgende Konsequenzen:
Bei Veräußerungen bis zum 31.03.2012 unterliegen die Einkünfte als Spekulationsgeschäft dem progressiven Steuertarif. Der besondere Steuersatz iHv 25 % für Spekulationen gilt erst für Veräußerungen ab dem 01.04.2012.
Daher ist bei der Realisation derartiger Kapitalanlagen zu überlegen, welches Besteuerungsregime das günstigere ist.