Steuerliche Begünstigungen für Kinder (VI)
Eltern, die ein Kind mit einer Behinderung von mindestens 25 % und höchstens 49 % haben, können die nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Freibeträge (EUR 75,00 – EUR 243,00) pro Jahr absetzen. Für Kinder mit einer mindestens 50 %igen Behinderung wird neben der erhöhten Familienbeihilfe ein monatlicher Freibetrag von EUR 262,00 gewährt, der mit dem Pflegegeld gegenzurechnen ist.
Wenn beide Elternteile Aufwendungen für ein behindertes Kind geltend machen, dann sind die Freibeträge im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen.