22 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld – Neue Zuverdientsberechnung und Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Novelle bringt folgende Änderungen mit sich, die mit 01.01.2012 in Kraft getreten sind bzw. für Geburten ab 01.01.2012 gelten.
Bisher gab es unterschiedliche Berechnungsmethoden bei selbständig und unselbständig Erwerbstätigen. Bei Nichselbständige wurden die Einkünfte um pauschal 30% für Sozialversicherungsbeiträge erhöht, während bei selbständig Erwerbstätigten die maßgeblichen Einkünfte um die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge erhöht wurden.  Dies führte zu Problemen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der selbständigen Tätigkeit.
Künftig sind daher für die Berechnung des Zuverdienstes die betrieblichen Einkünfte um einen Pauschalzuschlag von 30 % zu erhöhen.
Die Frist für die Erbringung des Nachweises der Einkünfte (Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. -bilanz) wurde auf 2 Jahre ab Ende des betreffenden Bezugsjahres ausgedehnt. Auch diese Frist kommt für Geburten nach dem 31.12.2011 zur Anwendung.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin