Sparpaket 2012 – Einschränkung des Gewinnfreibetrages geplant
Der Gewinnfreibetrag soll ab einem begünstigten Gewinn von EUR 175.000,00 auf 7 % (statt bisher 13 %) und für die nächsten EUR 230.000,00 auf 4,5 % der Bemessungsgrundlage reduziert.
Der maximale Gewinnfreibetrag soll statt bisher EUR 100.000,00 nur mehr EUR 45.350,00 betragen. Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 175.000,00 ist ein Durchschnittssatz (Gewinnfreibetrag dividiert durch die Bemessungsgrundlage) zu ermitteln.
Diese Angaben sind dem Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 entnommen.
Steuertipp:
Verabsäumen Sie es auf keinen Fall, die optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages mit Ihrem Steuerberater zu steuern. Sprechen Sie mit ihm auch über die Optimierung der Bemessungsgrundlage (Bsp Verkauf einer Anleihe kurz vor dem Kupontermin. Im Veräußerungserlös enthaltene Stückzinsen erhöhen die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag).