Die neue gesetzliche Unterstützungsleistung für Selbständige bei länger dauernder Krankheit

25 Jan 2013
by Daniela Muehlmann
Ab 2013 wird Selbständigen mit weniger als 25 Dienstnehmern (GSVG-Versicherte) eine neue Unterstützungsleistung gewährt. Bei länger andauernden Krankheiten wird ab dem 43. Tag eine Geldleistung in Höhe von EUR 27,73 (Wert 2013) von der SVA geleistet.

Die bisherige freiwillige Zusatzversicherung im GSVG bleibt grundsätzlich aufrecht, wird jedoch an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin