Kein Vertreterpauschale für Geschäftsführer im Außendienst

Sachverhalt:
Ein angestellter Geschäftsführer machte gegenüber dem Finanzamt pauschalierte Werbungskosten (Vertreterpauschale) geltend, weil er überwiegend im Außendienst im Vertrieb und Verkauf tätig war.

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 28.06.2012 (2008/15/0231) entschieden, dass auch einem Geschäftsführer, der überwiegend im Außendienst tätig wird, kein Verteterpauschale zusteht, da er kein Vertreter im Sinne der Verordnung ist und auch Leitungstätigkeiten wahrnimmt.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin