Nullkuponanleihen für die Nutzung des Gewinnfreibetrages:
Eine Optimierung kann wie folgt aussehen:
Der Unternehmer erwirbt ab 01.04.2012 Nullkuponanleihen, bei denen der Ertrag geballt am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Derartige Erträge unterliegen als Kursgewinne der Besteuerung. 13 % davon können durch Ausnützung des Gewinnfreibetrages steuerfrei gestellt werden. Gegenüber laufend verzinsten Anleihen besteht der Vorteil, dass keine Zinsen fließen, die von der Anwendung des Gewinnfreibetrages ausgeschlossen sind