Nullkuponanleihen für die Nutzung des Gewinnfreibetrages:

Nullkuponanleihen für die Nutzung des Gewinnfreibetrages:

Eine Optimierung kann wie folgt aussehen:

Der Unternehmer erwirbt ab 01.04.2012 Nullkuponanleihen, bei denen der Ertrag geballt am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Derartige Erträge unterliegen als Kursgewinne der Besteuerung. 13 % davon können durch Ausnützung des Gewinnfreibetrages steuerfrei gestellt werden. Gegenüber laufend verzinsten Anleihen besteht der Vorteil, dass keine Zinsen fließen, die von der Anwendung des Gewinnfreibetrages ausgeschlossen sind

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin