Seit 2008 ist das einfache (Stufe 1) und das qualifizierte (Stufe 2) Bestätigungsverfahren über Finanzonline durchführbar. Diese Abfrage kann auch über den EU-Server (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) getätigt werden.
Seit 01.07.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend über Finanzonline durchzuführen. Nur wenn dies mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist, konnten Bestätigungsverfahren bisher an das UID-Büro des BMF gerichtet werden.
Dieses Büro wird mit 01.08.2012 geschlossen, daher sind telefonische oder schriftliche Anfragen zukünftig an das jeweils zuständige Finanzamt zu richten.