Am 31.12.2013 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2008.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2008 von den Gehaltsbezügen des Dienstnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2013 einen Rückzahlungsantrag stellen.