Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Ertragsteuerliche Pauschalierungsmöglichkeiten bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, kann neben dem Betriebsausgabenpauschale von 6 % auch noch das Vorsteuer-Pauschale in Höhe von 1,8 % des Umsatzes abgezogen werden. Dies unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Umsatzsteuer abführt oder nicht. Diese Pauschalierung wird oft vergessen !

Als Gewinnfreibetrag kann nur der Grundfreibetrag iHv max. EUR 3.900,00 zuerkannt werden, wenn die Basispauschalierung mit 6 % in Anspruch genommen wird. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag steht in diesem Fall nicht zu.

Steuertipp:

Optimieren Sie diese Pauschalierungen. Aufwendungen für die Geschäftsführertätigkeit sind direkt von der GmbH zu tragen, sodass die Pauschalierung mit 6 % günstiger ist. Vergessen Sie nicht die zusätzliche Vorsteuer-Pauschalierung. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Sparpaket 2012: Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes geplant

Mit der geplanten Neuregelung soll der Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzuges von 10 auf 20 Jahren verlängert werden. Bisher konnte die Liegenschaft nach 10 Jahren ohne Vorsteuerberichtigung umsatzsteuerfrei verkauft werden.

Die geplante Änderung ist auf Grundstücke anzuwenden, die der Unternehmer nach dem 31.03.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt, sowie auf Vermietungen mit einem Vertragsabschluss nach dem 31.03.2012. Es sind daher auch bereits angegangene Bauvorhaben von der Neuregelung betroffen.
Steuertipp an Vermieter:
Schließen Sie den Mietvertrag noch bis zum 31.03.2012 ab !

Optimierungsüberlegungen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Kapitalvermögen

Wertveränderungen von diesen Wirtschaftsgütern wurden bisher im Betriebsvermögen steuerlich erfasst. Sie sind bei Veräußerungen bis zum 01.04.2012 mit dem progressiven Einkommensteuertarif (bzw. halber Durchschnittssteuersatz bei qualifizierten Beteiligungen) zu besteuern. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes sind Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen.

Ein nach dem 31.03.2012 realisierter Überschuss kann mit dem besonderen Steuersatz von 25 % bzw. mit dem progressiven Tarif besteuert werden. In beiden Fällen dürfen aber keine Anschaffungsnebenkosten angesetzt werden !
Steuertipp:
Daher sind Optimierungsüberlegungen anzustellen. Realisations- sachverhalte sollten so gestaltet werden, dass sie eine möglichst geringe Steuerlast nach sich ziehen.  Ob zu diesem Zweck eine Wertrealisation noch vor dem 01.04.2012 empfehlenswert ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Immobilienertragsteuer auf Umwidmungsgewinne

Durch die geplante Neuregelung werden Grundstücke, die vor dem 01.04.2002 angeschafft wurden, wieder steuerhängig. Bei diesen Grundstücken wäre nach der alten Rechtslage die Spekulationsfrist bereits abgelaufen.

Bei Veräußerungen von Liegenschaften, die nach dem 01.01.1988 in Bauland umgewidmet wurden, beträgt die effektive Steuer 15 % vom Veräußerungserlös (nicht vom Veräußerungsgewinn).
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die tatsächlichen seinerzeitigen Anschaffungskosten nachzuweisen und somit einen konkreten Veräußerungsgewinn (nicht nach der o.a. Schätzungsmethode) zu ermitteln. Es käme dann der Steuersatz von 25 % zur Anwendung. Ein Inflationsabschlag wäre in diesem Fall zu berücksichtigen. Bei diesem wird der Gewinn  um jährlich 2 % (nach dem 10. Jahr) bis max 50 % reduziert.

Steuertipp:

Prüfen Sie mir Ihrem Steuerberater die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufs noch vor dem 01.04.2012. Berücksichtigen Sie aber bei Ihren Berechnungen die Belastungen mit Grunderwerbsteuer, Eintragsgebühr, Vertragserrichtungskosten etc., wenn Sie nicht an einen Dritten sondern zB innerhalb der Familie verkaufen.
01 Mrz 2012
by Daniela Muehlmann

Kinderbetreuungsgeld: Ruhen bei Wochengeldanspruch

Kinderbetreuungsgeld: Ruhen bei Wochengeldanspruch

Der Wochengeldanspruch einer Mutter nach der Geburt ihres Kindes führt nicht nur zum Ruhen ihres eigenen Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld, sondern auch zum Ruhen des Anspruchs des Vaters auf Kinderbetreuungsgeld im Umfang des Wochengeldanspruches der Mutter.
Der gleichzeitige Anspruch auf Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld hätte eine vom Gesetzgeber unterwünschte Leistungskumulierung in der Familie zur Folge, die zu einer Überversorgung führen würde. Diese Ansicht wurde vom OGH leider bestätigt.
Somit ist mE der Vater gezwungen, sofort nach der Geburt weiterzuarbeiten, da man im Normalfall auf seinen  Lohn nicht verzichten kann.  Schade !

Erhöhte Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht vergessen !

Als Werbungskosten kommen alle Ausgaben in Betracht, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und von Ihnen selbst getragen werden, zB Aufwendungen für Seminare, Fahrtkosten, Fachzeitschriften (-bücher), typische Berufsbekleidung, Werkzeuge, Abschreibung von einem Computer (Privatanteil 40 % idR), Internet etc.

Weiter können auch Kosten für Familienheimfahrten (Fahrten zwischen Wohnsitz ab Arbeitsort und Familienwohnsitz) bis max EUR 222,00 pro angefangenen Monat abgesetzt werden. Bei befristeter Auswärtstätigkeit sind auch Kosten für die doppelte Haushaltsführung zu berücksichtigen.
Machen Sie sich daher eine Aufstellung Ihrer Kosten samt Belegen zum Nachweis für das Finanzamt.

 

Nicht vergessen – Negativsteuer beim Finanzamt abholen !

Ein Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit Einkünften bis maximal EUR 11.000,00 kann bei seinem Finanzamt (Vordruck E 5) den Antrag  auf Auszahlung der Negativsteuer in Höhe des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages samt Kinderzuschlägen stellen.

Die Negativsteuer beträgt bei einem Steuerpflichtigen, der nicht Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist, höchstens 110,00 EUR, bei einem Alleinverdiener oder Alleinerzieher

  • EUR 494,00 mit einem Kind
  • EUR 669,00 mit zwei Kindern
  • ab drei Kindern gibt es zusätzlich EUR 220,00 je Kind

Anspruch auf die Negativsteuer können auch unechte Ferialpraktikanten und Teilzeitbeschäftigte haben.

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens

Verlustausgleich im Übergangsjahr 2012

Wenn Wertverluste realisiert werden, ist zu unterscheiden, ob diese noch unter das „alte“ Besteuerungsregime fallen oder nicht. Denn nach dem 31.03.2012 realisierte Wertverluste, die bereits unter die Vermögenszuwachssteuer fallen, können nicht mit  positiven Spekulationseinkünften  ausgeglichen werden. Ein Ausgleich mit laufenden Einkünften aus dem Altbestand ist jedoch zulässig.
Meines Erachtens sind durch die Übergangsregelungen im Jahr 2012 derart komplizierte und für den Normalbürger unverständliche Regelungen in Kraft getreten, dass nur gehofft werden kann, dass die Politik in Hinkunft Gesetze erlässt, die dann nicht noch ein paar Mal geändert werden müssen und daher komplizierte Übergangsbestimmungen erlassen werden.
Sollten Verluste in diesem Jahr aus Ihren im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen entstehen, sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab, um diese bestmöglich auszugleichen. Ein Verlustvortrag ist nämlich nicht zulässig und somit wären diese Verluste verfallen.

Sonderausgaben – Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum

Als begünstigtes Eigenheim gilt ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens 2/3 der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dient. Als begünstigte Eigentumswohnung kann nur eine Wohnung gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes verstanden werden, die mindestens zu 2/3 Wohnzwecken dient.

Als Sonderausgaben sind abzugsfähig:

  • mindestens achtjährig gebundene Beträge, die an gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen etc geleistet werden
  • Beträge zur Errichtung von Wohnraum
  • Rückzahlung von Darlehen sowie Zinsen für diese Darlehen

Steuertipp:

Planen Sie Ihre Zahlungen, damit der Höchstbetrag der Topfsonderausgaben bestmöglich ausgenützt wird.

25 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab drei Kindern

Sofern Sie mindestens drei Kinder haben, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner im jeweiligen Jahr mindestens sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben oder für die Ihnen für mindestens sieben Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, erhöht sich der Höchstbetrag für die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallenden  sogenannten Topfsonderausgaben (Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung, – sanierung etc) um weitere EUR 1.460,00. Der Erhöhungsbeitrag kann nur von einem Partner geltend gemacht werden und darf das Kind selbst keine Topfsonderausgaben geltend machen.

Steuertipp:

Optimieren Sie die Tragung der Sonderausgaben innerhalb der Familie, damit diese sich in der Steuerprogression bestmöglich auswirken.
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin