Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern
18 Nov 2014
by Daniela Muehlmann

Steuerplanung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern bis zum 31.12.2014

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch das Vorziehen von Ausgaben oder Einnahmen ihre Einkünfte steuern, sodass es zu einer optimalen Steuerbelastung führt. Es sollen übermäßige Progressionsschwankungen innerhalb einiger Jahre auf jeden Fall vermieden werden.

Dabei gibt es aber folgende Schranken:

  • wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
  • Seit 01.04.2012 sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ohne regelmäßigen Wertverzehr erst beim Verkauf steuerwirksam. Das betrifft v.a. diverse Edelmetalle, Grundstücke zum Verkauf bestimmt, Kunstwerke und Antiquitäten.

 

Berechnen Sie daher das vorläufige Ergebnis mit Ihrem Steuerberater, sodass Optimierungsbedarf erkannt wird.

18 Nov 2014
by Daniela Muehlmann

Investitionen vor dem Jahresende

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und bis zum 31.12.2014 in Betrieb nehmen, können Sie für 2014 noch die Halbjahres-Abschreibung geltend machen und somit Steuern sparen. Die Bezahlung muss nicht bis zum 31.12.2014 erfolgen.

Investitionen mit Anschaffungskosten bis zu EUR 400,00 können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Prüfen Sie daher, ob eventuell Investitionen für das Jahr 2015 noch vorgezogen werden können.

14 Okt 2014
by Daniela Muehlmann

Optimale Nutzung des Gewinnfreibetrages 2014

Der Gewinnfreibetrag steht nur selbständig Erwerbstätigen zu und ist als Steuerbegünstigung zum Ausgleich der begünstigten Besteuerung der Sonderzahlungen von Dienstnehmern gedacht. Der  Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Gewinnes und ist gedeckelt mit 45.350,00.

Der Grundfreibetrag von 13% (3.900,00) steht bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 zu. Darüber hinaus sind begünstigte Investitionen notwendig, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen.

Berechnen Sie daher das vorläufige Ergebnis 2014 und nutzen Sie den Gewinnfreibetrag 2014 zur Gänze aus. Besprechen Sie sich daher mit dem Steuerberater.

Was muss noch bis zum 30.09.2014 erledigt werden !

Bis zum 30.09.2014 sollte noch folgendes beachtet werden:

1. Anspruchszinsen

Ab 01.10.2014 beginnen wieder die Anspruchszinsen zu laufen. Der Zinssatz beträgt  1,88  %. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Nachzahlung für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer schon wissen, ist die Einzahlung bis zum 30.09.2014 zu empfehlen. Andernfalls empfiehlt sich eine Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung.

2. Herabsetzungsanträge für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2014 können nur bis spätestens 30.09.2014 gestellt werden. Schauen Sie sich daher Ihr vorläufiges Ergebnis an, um noch eventuell einen Herabsetzungsantrag einzubringen.

3. Vorsteuerückerstattungsanträge in der EU können nur mehr bis 30.09.2014 elektronisch über Finanzonline beantragt werden.

 

22 Aug 2014
by Daniela Muehlmann

Verrechnung Betriebskosten bei umsatzsteuerbefreiter Vermietung

Aufgrund meiner Anfrage an den bundesweiten Fachbereich wurde mir eine neue Information bezüglich der Weiterverrechnung der Betriebskosten bei unecht befreiter Vermietung mitgeteilt:

Es sind alle Betriebskosten (inklusive Wärmelieferung) bei der umsatzsteuerfreien Vermietung als unselbständige Nebenleistungen anzusehen und sind (entgegen den Ausführungen im UST-Protokoll 2004) steuerfrei weiter zu verrechnen.

19 Aug 2014
by Daniela Muehlmann

Neu: SV-Services über Finanzonline

Ab Herbst soll laut Auskunft der SVA der gewerblichen Wirtschaft der Zugang zu den Sozialversicherungs-Services auch über FinanzOnline möglich sein. Somit sind kein neuer Zugang und neues Passwort notwendig.  Nach dem Einstieg in FinanzOnline wird  bei Aufruf von „Services Sozialversicherung“ darauf hingewiesen, dass Ihre SV-Daten nur mit Ihrer Berechtigung eingesehen werden dürfen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Mitarbeiter Zugang zu FinanzOnline des Unternehmers haben. Zusätzlich informiert die SVA über diesen Aufruf und eine tatsächliche Einsichtnahme schriftlich.

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin