Medizinprodukteabgabe ab 2011
Das Bundesamt plant, ein Aufforderungsschreiben an alle Abgabepflichtigen zu versenden.
Details findet man unter:
http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe/
Das Bundesamt plant, ein Aufforderungsschreiben an alle Abgabepflichtigen zu versenden.
Details findet man unter:
http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe/
Besprechen Sie sich daher umgehend mit Ihrem Steuerberater !
Mit Entscheidung vom 04.09.2012 (RV/2491-W/11) hat der UFS festgestellt, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur zu berücksichtigen sind, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Ergibt sich durch die zeitliche Lage der Reise kein Bedarf der Verpflegung (zB bei halbtägigen Reisen mit Essenseinnahme typischerweise vor oder nach der Reise) können keine Taggelder angesetzt werden. Allfällige aus anfänglicher Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können durch die zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden.
Nach Ansicht des BMF wird die Entscheidung des UFS nicht geteilt und können daher weiterhin Taggelder entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien angegesetzt werden.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten !
Das Finanzamt hat eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.
Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater !
Folgende Fallfristen sind per 30.09.2012 zu beachten:
Anspruchzinsen
Antrag auf Vorsteuerrückerstattung in der EU
Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen
Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater !
Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz ist die Mindestanzahl der vom Dienstgeber einzustellenden begünstigten Behinderten (Pflichtzahl) von der Anzahl der Dienstnehmer, die ein Dienstgeber beschäftigt, abhängig.
Je 25 Dienstnehmer ist mindestens ein begünstigter Behinderter einzustellen.
Der VwGH (21.02.2012 2010/11/0109) hat entschieden, dass bei der Ermittlung der Dienstnehmeranzahl Teilzeitbeschäftigte voll zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig können aber auch teilzeitbeschäftigte begünstigte Behinderte voll auf die Pflichtzahl angerechnet werden.
Darüber hinaus sind für begünstigte Behinderte keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag abzuführen.
Begünstigte behinderte Arbeitnehmer sind Personen mit einem behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50%.
Da eine solche Lieferung keine innergemeinschaftliche Lieferung darstellt, ist diese auch nicht in die Zusammenfassene Meldung aufzunehmen.