Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Steuerreform 2015/2016 neues Tarifmodell

Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell mit sieben statt bisher vier Steuerstufen.

  • Einkommen bis EUR 11.000,00 bleiben wie bisher steuerfrei.
  • Stufe bis EUR 18.000,00 – Steuersatz 25 % (statt bisher 36,5 %)
  • Stufe bis EUR 31.000,00 – Steuersatz 35 %
  • Stufe bis EUR 60.000,00 – Steuersatz 42 %
  • Stufe bis EUR 90.000,00 – Steuersatz 48 %
  • bis  EUR 1.000.000,00 – Steuersatz 50 %
  • darüber 55 %

 

Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:

 

  • Erhöhung der Absetzbeträge für Dienstnehmer auf EUR 400,00 (statt bisher EUR 345,00)
  • Erhöhung Kinderabsetzbetrag auf EUR 440,00 pro Kind (statt bisher EUR 220,00)
  • Die Negativsteuer für Kleinverdiener wird von EUR 110,00 auf EUR 400,00 erhöht (Begrenzung mit 50 % der Sozialversicherungsbeiträge)
  • Erhöhung Pendlerzuschlag für geringverdienende Pendler.
  • Bei niedrigen Pensionen soll eine Negativsteuer von EUR 110,00 zur Gutschrift gelangen.

 

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Was muss noch bis zum 30.09.2014 erledigt werden !

Bis zum 30.09.2014 sollte noch folgendes beachtet werden:

1. Anspruchszinsen

Ab 01.10.2014 beginnen wieder die Anspruchszinsen zu laufen. Der Zinssatz beträgt  1,88  %. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Nachzahlung für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer schon wissen, ist die Einzahlung bis zum 30.09.2014 zu empfehlen. Andernfalls empfiehlt sich eine Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung.

2. Herabsetzungsanträge für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2014 können nur bis spätestens 30.09.2014 gestellt werden. Schauen Sie sich daher Ihr vorläufiges Ergebnis an, um noch eventuell einen Herabsetzungsantrag einzubringen.

3. Vorsteuerückerstattungsanträge in der EU können nur mehr bis 30.09.2014 elektronisch über Finanzonline beantragt werden.

 

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin