Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften

Eine Pflichtveranlagung ist nur in folgenden Fällen vorzunehmen:

  • Es wurden noch andere Einkünfte bezogen, deren Gesamtbetag EUR 730,00 übersteigt.
  • Es sind Bezüge für zeitlich überschneidende Dienstverhältnisse enthalten
  • Es sind bestimmteBezüge zugeflossen, zB Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, stpfl Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen von Insolvenz-Entgelt, Bezüge iSd Dienstleistungsschecks, Bezüge gem. BUAG (nicht abschließend).
  • Es wurde der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der erhöht Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen.
  • Der Arbeitnehmer hat eine  unrichtige Erklärung betreffend der Pendlerpauschale abgegeben.
  • Der Arbeitnehmer hat eine unrichtige Erklärung hinsichtlich der Voraussetzungen für einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung abgegeben.
  • etc – (nicht abschließend  – ich habe nur die häufigsten Fälle angeführt)
Wenn die Übermittlung der Erklärung elektronisch erfolgt ist die Frist zur Einreichung der 30.06. eines jeden Jahres, sonst der 30.04..

Steuertipp:

Sollten Sie eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung durchführen und es ergibt sich eine Nachzahlung, so kann der Antrag wieder zurückgezogen werden. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass es sich um einen freiwilligen Antrag handelt und keine Pflichtveranlagungstatbestände vorliegen.

Holen Sie sich die KEST vom Finanzamt zurück !

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich KEST-pflichtig (Ausnahmen sind zB Zinserträge aus privaten Darlehen etc). Die KEST wird direkt von der Bank einbehalten.

Im Zuge der Erstellung Ihrer Steuererklärung ist zu überlegen, ob die Kapitalerträge mit dem Tarifsteuersatz versteuert werden sollen und somit die KEST zur Anrechnung und Gutschrift kommt. Dies wird nur dann günstig sein, wenn der Durchschnittsteuersatz unter 25 % liegt.
Auch für Kinder ist dies zu überlegen; die KEST wird allerdings nur dann gutgeschrieben, wenn sie den  Betrag von EUR 610,80 jährlich übersteigt.

Eine weitere Einschränkung besteht, wenn Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht. Dann wird nur die über EUR 364,00 hinausgehende KEST angerechnet.

Steuertipp:

Sie haben zB im Veranlagungsjahr Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze von EUR 11.000,00 bzw. nur steuerfreie Einkünfte (zB Kinderbetreuungsgeld) bezogen. Dann ist es auf jeden Fall günstiger, die Kapitalerträge zu veranlagen, sodass die bisher abgezogene KEST gutgeschrieben wird.

Anleihen – Steueroptimierung für natürliche Personen

Der Kauf einer Anleihe sollte ab 01.04.2012 stets nach dem Kupontermin (jedenfalls nicht kurz davor) erfolgen, da die zu  zahlenden Stückzinsen die Anschaffungskosten erhöhen und aufgrund der Nichterteilung einer KEST-Gutschrift (wie bisher in der alten Regelung) erst zeitverzögert mit dem Veräußerungs- bzw. Einlösungerlös steuerlich verrechnet werden können. Die zufließenden Kuponzinsen sind ungekürzt laufend zu versteuern.

Erkundigen Sie sich daher vor dem Ankauf einer Anleihe über den Kupontermin !

Arbeitnehmerveranlagung – vergessen Sie außergewöhnliche Belastungen nicht !

Sie können außergewöhnliche Belastungen für Sie selbst, Ihrem Ehepartner sowie Ihren Kindern geltend machen.

Als außergewöhnliche Belastungen kommen in Betracht:

Auswärtige Berufsausbildung von Kindern, Kinderbetreuungkosten – siehe hierzu meine Beiträge im Vormonat

Auch eigene bzw. von Ihnen getragene Krankheitskosten von Angehörigen können abzüglich von Vergütungen der Krankenkasse oder Krankenversicherung angesetzt werden wie  zB:

  • Kosten für ärztliche Behandlung
  • Entbindungskosten, Krankenhaus
  • erhöhte Kosten einer Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegerin
  • Medikamente, Rezeptgebühren
  • Heilbehelfe, erhöhte Verpflegungskosten bei Diabetes und anderen Leiden
Ebenso können Aufwendungen als Folge unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse, zB Behebung von Sturmschäden, Beschaffung von Wohnungseinrichtungsgegen-
ständen, die durch Hochwasser zerstört wurden.
Die Kosten eines würdigen, einfachen Begräbnisses und eines Grabdenkmals für einen nahen Angehörigen werden von der Finanzverwaltung mit je EUR 4.000,00 anerkannt. Vergütungen einer Sterbekasse und der Wert des Nachlasses sind von den tatsächlichen Kosten abzuziehen.
Adoptionskosten können analog zu Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Immobilienertragsteuer auf Umwidmungsgewinne

Durch die geplante Neuregelung werden Grundstücke, die vor dem 01.04.2002 angeschafft wurden, wieder steuerhängig. Bei diesen Grundstücken wäre nach der alten Rechtslage die Spekulationsfrist bereits abgelaufen.

Bei Veräußerungen von Liegenschaften, die nach dem 01.01.1988 in Bauland umgewidmet wurden, beträgt die effektive Steuer 15 % vom Veräußerungserlös (nicht vom Veräußerungsgewinn).
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die tatsächlichen seinerzeitigen Anschaffungskosten nachzuweisen und somit einen konkreten Veräußerungsgewinn (nicht nach der o.a. Schätzungsmethode) zu ermitteln. Es käme dann der Steuersatz von 25 % zur Anwendung. Ein Inflationsabschlag wäre in diesem Fall zu berücksichtigen. Bei diesem wird der Gewinn  um jährlich 2 % (nach dem 10. Jahr) bis max 50 % reduziert.

Steuertipp:

Prüfen Sie mir Ihrem Steuerberater die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufs noch vor dem 01.04.2012. Berücksichtigen Sie aber bei Ihren Berechnungen die Belastungen mit Grunderwerbsteuer, Eintragsgebühr, Vertragserrichtungskosten etc., wenn Sie nicht an einen Dritten sondern zB innerhalb der Familie verkaufen.

Erhöhte Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht vergessen !

Als Werbungskosten kommen alle Ausgaben in Betracht, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und von Ihnen selbst getragen werden, zB Aufwendungen für Seminare, Fahrtkosten, Fachzeitschriften (-bücher), typische Berufsbekleidung, Werkzeuge, Abschreibung von einem Computer (Privatanteil 40 % idR), Internet etc.

Weiter können auch Kosten für Familienheimfahrten (Fahrten zwischen Wohnsitz ab Arbeitsort und Familienwohnsitz) bis max EUR 222,00 pro angefangenen Monat abgesetzt werden. Bei befristeter Auswärtstätigkeit sind auch Kosten für die doppelte Haushaltsführung zu berücksichtigen.
Machen Sie sich daher eine Aufstellung Ihrer Kosten samt Belegen zum Nachweis für das Finanzamt.

 

Nicht vergessen – Negativsteuer beim Finanzamt abholen !

Ein Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit Einkünften bis maximal EUR 11.000,00 kann bei seinem Finanzamt (Vordruck E 5) den Antrag  auf Auszahlung der Negativsteuer in Höhe des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages samt Kinderzuschlägen stellen.

Die Negativsteuer beträgt bei einem Steuerpflichtigen, der nicht Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist, höchstens 110,00 EUR, bei einem Alleinverdiener oder Alleinerzieher

  • EUR 494,00 mit einem Kind
  • EUR 669,00 mit zwei Kindern
  • ab drei Kindern gibt es zusätzlich EUR 220,00 je Kind

Anspruch auf die Negativsteuer können auch unechte Ferialpraktikanten und Teilzeitbeschäftigte haben.

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens

Verlustausgleich im Übergangsjahr 2012

Wenn Wertverluste realisiert werden, ist zu unterscheiden, ob diese noch unter das „alte“ Besteuerungsregime fallen oder nicht. Denn nach dem 31.03.2012 realisierte Wertverluste, die bereits unter die Vermögenszuwachssteuer fallen, können nicht mit  positiven Spekulationseinkünften  ausgeglichen werden. Ein Ausgleich mit laufenden Einkünften aus dem Altbestand ist jedoch zulässig.
Meines Erachtens sind durch die Übergangsregelungen im Jahr 2012 derart komplizierte und für den Normalbürger unverständliche Regelungen in Kraft getreten, dass nur gehofft werden kann, dass die Politik in Hinkunft Gesetze erlässt, die dann nicht noch ein paar Mal geändert werden müssen und daher komplizierte Übergangsbestimmungen erlassen werden.
Sollten Verluste in diesem Jahr aus Ihren im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen entstehen, sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab, um diese bestmöglich auszugleichen. Ein Verlustvortrag ist nämlich nicht zulässig und somit wären diese Verluste verfallen.

Sonderausgaben – Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum

Als begünstigtes Eigenheim gilt ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens 2/3 der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dient. Als begünstigte Eigentumswohnung kann nur eine Wohnung gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes verstanden werden, die mindestens zu 2/3 Wohnzwecken dient.

Als Sonderausgaben sind abzugsfähig:

  • mindestens achtjährig gebundene Beträge, die an gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen etc geleistet werden
  • Beträge zur Errichtung von Wohnraum
  • Rückzahlung von Darlehen sowie Zinsen für diese Darlehen

Steuertipp:

Planen Sie Ihre Zahlungen, damit der Höchstbetrag der Topfsonderausgaben bestmöglich ausgenützt wird.

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens im Jahr 2012 (Teil III)

Optimierungsüberlegungen bei im Privatvermögen gehaltenen Anleihen, Zertifikate, Derivate und andere Wirtschaftsgüter:

Bei Anschaffung vor dem 30.09.2011 gilt noch das alte Besteuerungsregime; hier kann nur geraten werden, die Spekulationsfrist verstreichen zu lassen.
Für Anschaffungen zwischen dem 01.10.2011 und 31.03.2012 ergeben sich je nach Realisationszeitpunkt folgende Konsequenzen:
Bei Veräußerungen bis zum 31.03.2012 unterliegen die Einkünfte als Spekulationsgeschäft dem progressiven Steuertarif. Der besondere Steuersatz iHv 25 % für Spekulationen gilt erst für Veräußerungen ab dem 01.04.2012.
Daher ist bei der Realisation derartiger Kapitalanlagen zu überlegen, welches Besteuerungsregime das günstigere ist.
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin