Umsatzsteuerliche Änderungen für Vermieter ab 01.09.2012
Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater !
Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater !
Da eine solche Lieferung keine innergemeinschaftliche Lieferung darstellt, ist diese auch nicht in die Zusammenfassene Meldung aufzunehmen.
Zu den Aussagen der Entscheidung:
Fazit:
Bei einem Wechsel von der Befreiung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt kommt es in Bezug auf den Vorsteuerabzug zu einer Änderung der Verhältnisse.
Bei einem unterjährigen Überschreiten der Umsatzgrenze steht für die Vorleistungen aus dem laufenden KJ nachträglich ein Vorsteuerabzug zu.
Unerwartetes Unterschreiten der Umsatzgrenze
Entweder sind die bisher ausgestellten Rechnungen zu berichtigen, ansonsten schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnungslegung.
Unterjähriges Überschreiten der Umsatzgrenze
Es sind daher den Leistungsempfängern die Umsatzsteuerbeträge nachzuverrechnen, in dem eine berichtigte Rechnung mit UST-Ausweis ausgestellt wird. In der Regel sind aber die vereinbarten Preise Bruttopreise und hat daher der Unternehmer keinen Rechtsanspruch auf die Nachforderung der Umsatzsteuer. Es ist daher eine abweichende vertragliche Regelung empfehlenswert.
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung steht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug zu. Ein Kleinunternehmer kann aber gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Bei folgenden weiteren Fällen kommt es zu einer Steuerpflicht:
Diese Umsatzsteuerbeträge sind auch vom Kleinunternehmer zu melden und zu entrichten.