Der Kleinunternehmer im Umsatzsteuergesetz (Teil 1)

Da ich mich gerade mit dem Thema Kleinunternehmer im UStG intensiv beschäftige, werde ich in den nächsten Posts über dieses Thema berichten.

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu können:

  • Es muss sich um einen Unternehmer im Sinne des UStG handeln. (Selbständige Ausübung einer gewerblichen oder berufliche nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen)
  • Der Unternehmer muss einen Wohnsitz oder seinen Sitz im Inland haben.
  • Die Umsätze dürfen im Veranlagungszeitraum EUR 30.000,00 (Nettogrenze) nicht überschreiten.
  • Es liegt kein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor.

Eine Sonderregelung besteht für Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, insoweit als inländische Unternehmer zu behandeln Diese Sonderregelung, die in den Umsatzsteuerrichtlinien zu finden ist, widerspricht aber dem Unionsrecht. Deshalb ist eine vorherige Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt zu empfehlen.

Die Umsatzgrenze ist für das gesamte Unternehmen zu berechnen und wird nicht betriebsbezogen betrachtet.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin