Gaststättenpauschalierung – aktuelle UFS-Entscheidung

Der Verfassungsgerichtshof hat Teile der Gaststättenpauschalierungs-VO als gesetzwidrig aufgehoben (Erkenntnis vom 14.03.2012), wobei die Aufhebung einzelner Teile mit Ablauf des 31.12.2012 in Kraft tritt.

Der UFS hat nun am 09.07.2012 (RV/0245-I/12) entschieden, dass auch innerhalb dieser Frist auf Grund des Vorranges des Unionsrechtes vor dem innerstaatlichen Recht die Verordnung nicht anzuwenden ist, da eine unzulässige Beihilfe iSd Art 87 EGV vorliegt.

Besprechen Sie sich daher unbedingt mit Ihrem Steuerberater !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin