Handwerkerbonus

Der Nationalrat hat die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Es sollen Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenen Wohnraum gefördert werden. Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung inklusive Fahrtkosten. Materialkosten, Kosten für Waren und Entsorgung sind nicht Gegenstand der Förderung.
 
Die Maßnahmen müssen nach dem 30.06.2014 und vor dem 31.12.2015 begonnen werden. Förderungswerber können nur natürliche Personen sein.
 
Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosen ohne Umsatzsteuer. Die Kosten müssen mindestens EUR 200,00 betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr betragen EUR 3.000,00 (ohne Umsatzsteuer).
 
Es stehen allerdings nur begrenzte Mittel aus dem Budget zur Verfügung. Details zur genauen Abwicklung sind noch nicht bekannt.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin