Immobilienertragsteuer: Ermittlung des Veräußerungsgewinnes

Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.

Die Anschaffungskosten sind wie folgt zu ermitteln:

Anschaffungskosten samt Nebenkosten
+ Herstellungsaufwendungen (soweit nicht bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen)
+ Instandsetzungsaufwendungen (soweit nicht bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen)
– Absetzung für Abnutzung (sofern bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt)
– Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln
+ anteilsmäßige Anschaffungskosten für abgetretene Grundstücksteile
= Adaptierte Anschaffungskosten

Als nächsten Schritt sind bis dato ermittelten Einkünfte um die Kosten für die Selbstberechnung oder Mitteilung zu vermindern.

Nicht abzugsfähig sind daher Verkäuferprovision für Makler, Kosten für Inserate, Kosten für Bewertungsgutachten, Kosten für die Vertragserrichtung, Fremdkapitalzinsen (außer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

In Zukunft werden vermutlich die nicht abzugsfähigen Kosten auf die Kaufpreisgestaltung Einfluss nehmen und dem Käufer überwälzt werden.

Mit einer Grundstücksveräußerung verbundene Steuerberatungskosten können aber als Sonderausgaben unbeschränkt abgezogen werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin