Erbringt ein österreichischer Kleinunternehmer eine sonstige Leistung im EU-Ausland, die am Ort der Leistungserbringung unter die Reverse-Charge-Regelung fällt, kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.
Der Kleinunternehmer hat daher eine UID-Nummer zu beantragen und die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung aufzunehmen.
Empfängt ein Kleinunternehmer eine sonstige Leistung von einem Unternehmer aus dem EU-Ausland und ist diese Leistung in Österreich steuerpflichtig, so kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Kleinunternehmer. Der Kleinunternehmer hat in seiner Umsatzsteuervoranmeldung die Steuerschuld zu melden und zu entrichten. Ein Vorsteuerabzug steht ihm nicht zu.