Bis zum 30.09.2014 sollte noch folgendes beachtet werden:
1. Anspruchszinsen
Ab 01.10.2014 beginnen wieder die Anspruchszinsen zu laufen. Der Zinssatz beträgt 1,88 %. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Nachzahlung für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer schon wissen, ist die Einzahlung bis zum 30.09.2014 zu empfehlen. Andernfalls empfiehlt sich eine Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung.
2. Herabsetzungsanträge für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2014 können nur bis spätestens 30.09.2014 gestellt werden. Schauen Sie sich daher Ihr vorläufiges Ergebnis an, um noch eventuell einen Herabsetzungsantrag einzubringen.
3. Vorsteuerückerstattungsanträge in der EU können nur mehr bis 30.09.2014 elektronisch über Finanzonline beantragt werden.