Ab Herbst soll laut Auskunft der SVA der gewerblichen Wirtschaft der Zugang zu den Sozialversicherungs-Services auch über FinanzOnline möglich sein. Somit sind kein neuer Zugang und neues Passwort notwendig. Nach dem Einstieg in FinanzOnline wird bei Aufruf von „Services Sozialversicherung“ darauf hingewiesen, dass Ihre SV-Daten nur mit Ihrer Berechtigung eingesehen werden dürfen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Mitarbeiter Zugang zu FinanzOnline des Unternehmers haben. Zusätzlich informiert die SVA über diesen Aufruf und eine tatsächliche Einsichtnahme schriftlich.