Neue Gastgewerbepauschalierung ab 2013

Nun gibt es doch eine neue Gastgewerbepauschalierung. Bis zuletzt wurde darüber spekuliert, ob es überhaupt eine neue Pauschalierung geben soll. Neu ist, dass es keine Vorsteuer-Pauschalierung sondern nur mehr eine ertragsteuerliche Pauschalierung gibt.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen:

  • Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch keine Bücher freiwillig geführt
  • Umsätze betragen nicht mehr als EUR 255.000,00.
  • Aus der Steuererklärung geht hervor, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird.

Die Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung eines Grundpauschales, eines Mobilitätspauschales und eines Energie- und Raumpauschales ermittelt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalien sind die Umsätze.

Die Bindungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn man wieder auf die „normale“ Gewinnermittlung  übergeht, ist eine erneute pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben erst wieder nach drei Jahren möglich.

Besprechen Sie daher die für Sie steueroptimale Lösung mit Ihrem Steuerberater !

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    Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin