NOVA-Vergütung bei Veräußerung (Lieferung) eines Fahrzeuges ins Ausland durch Private ab 01.01.2016

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29.11.2014 den Ausschluss der NoVA-Vergütung an Private und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich nutzen, als verfassungswidrig aufgehoben.

Daher wurde das NoVAG mit Wirksamkeit ab 01.01.2016 geändert und wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass auch für nichtunternehmerisch genutzte Fahrzeuge ein Anspruch auf Vergütung der NoVA besteht.  Im Ergebnis kann daher ab 01.01.2016 für alle NoVA-belasteten Fahrzeuge, die dauerhaft vom Inland ins Ausland gelangen eine aliquote NoVA-Vergütung beantragt werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin