Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag, der allen Arbeitnehmern mit Anspruch auf das Pendlerpauschale zusteht. Der Pendlereuro beträgt jährlich EUR 2,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Der Pendlereuro wird vom Arbeitgeber bei der Personalverrechnung berücksichtigt und vermindert anders als das Pendlerpauschale direkt die Lohnsteuer. Das Pendlerpauschale vermindert ja nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Bei Teilzeitbeschäftigten kommt es wie bei der Pendlerpauschale zu einer Aliquotierung.
Damit auch Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen von der erweiterten Förderung profitieren können, soll der Pendlerzuschlag von EUR 141,00 auf EUR 290,00 angehoben werden, sodass die Negativsteuer max EUR 400,00 beträgt.