Bei der Einkommensteuer sind bei der Veranlagung 2014 erstmals wieder Verluste zu 100% (statt bisher zu 75 %) mit den positiven Einkünften zu verrechnen. Dies führt insoweit zu Nachteilen, als das die unteren Tarifstufen bei der Einkommensteuer nicht ausgenützt werden können und auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich ins Leere zu gehen.
Daher sollte versucht werden, bis zum Jahresende die Einkünfte noch entsprechend zu erhöhen (zB durch das Vorziehen von Einnahmen beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner).
Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen weiter beachten, dass Verluste nur jeweils drei Jahre vortragsfähig sind. Ein im Jahr 2011 ermittelter Verlust kann daher letztmalig bei der Veranlagung 2014 verwertet werden.