Aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen (zB Betriebsprüfung oder Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) sollen die bestehenden Kontoverbindungen des Steuerpflichtigen (auch die verfügungsberechtigten Kontoverbindungen) abgefragt werden können.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige soll davon nicht betroffen sein. Es wird die Einführung eines zentralen Kontoregisters in Aussicht genommen. Wie die Einsicht im Detail aussieht (nur Kontostände oder Bewegungen) und wie der Rechtsschutz für den Abgabepflichtigen sichergestellt ist, werden die weiteren politischen Verhandlungen zeigen.
Als Begleitmaßnahmen sollen Banken befristet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse (Barbehebungen, Verschiebungen ins Ausland) verpflichtet werden. Die Mitteilung soll jährlich im nachhinein erfolgen und erstmals für den Zeitraum von 15.03.2015 bis 31.12.2015 (also rückwirkend!!) vorgesehen werden.