Bisher konnte bei einer fehlenden Einkommensteuerrückerstattung nur der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu einer Negativsteuer führen. Zukünftig soll im Rahmen der Veranlagung eine Gutschrift iHv 50% bestimmter Werbungskosten (Sozialversicherungsbeiträge), maximal jedoch EUR 400,00 gewährt werden.
Der Erstattungsbetrag erhöht sich auf maximal EUR 500,00, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht.