Steuerreform 2015/2016: Erhöhung der Negativsteuer

Bisher konnte bei einer fehlenden Einkommensteuerrückerstattung nur der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu einer Negativsteuer führen. Zukünftig soll im Rahmen der Veranlagung eine Gutschrift iHv 50% bestimmter Werbungskosten (Sozialversicherungsbeiträge), maximal jedoch EUR 400,00 gewährt werden.

Der Erstattungsbetrag erhöht sich auf maximal EUR 500,00, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin