Steuerreform 2015/2016: geplante Gegenfinanzierung

Die Grunderwerbsteuer soll künftig auch bei Übertragungen im Familienverband ebenfalls vom viel höheren Verkehrswert (statt bisher dreifacher Einheitswert) berechnet werden. Es ist ein gestaffelter Steuertarif geplant:

  • Verkehrswert bis EUR 250.000,00 – Steuersatz 0,5 %
  • Verkehrswert EUR 250.001,00 bis EUR 400.000,00 – Steuersatz 2 %
  • Verkehrswert über EUR 400.000,00 – Steuersatz 3,5 %

 

Im Hinblick auf die zukünftige enorme Steuerbelastung wird zu überlegen sein, ob man Liegenschaftsübertragungen im Familienverband noch vorziehen sollte, um noch in den Genuss der günstigeren Besteuerung zu kommen.

Die Übertragungen können auch zB durch Wohnrechte, Vorbehaltsfruchtgenussrechte sowie Veräußerungs- und Belastungsverbote abgesichert werden.

 

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin