Grundsätzlich gelten beim Einnahmen-Ausgaben- und Überschussrechner die Einnahmen bzw. Ausgaben auf das Jahr steuerwirksam bezogen, im dem diese ab- und zugeflossen sind. Zugeflossen gilt ein Betrag mit Verschaffung der Verfügungsmacht.
Es ist daher zu empfehlen, den bisherigen Gewinn des laufenden Jahres zu schätzen und bewusst durch Vorziehen von Einnahmen/Ausgaben zu steuern. Denn stark schwankende Gewinne in den verschiedenen Jahren können zu massiven Progressionsnachteilen und oft leicht vermeidbaren Steuerbelastungen führen.
Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und bestimmte Vorauszahlungen.
Glätten Sie daher Ihre Ergebnisse und sparen Sie Steuern ! Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.