Steuertipps zum Jahresende – optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages

Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer (Ausnahme Kapitalgesellschaften) können einen Gewinnfreibetrag iHv 13 % von ihren Einkünften in Abzug bringen.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Der Grundfreibetrag mindert den Gewinn um max. 13 % von EUR 30.000,00. Bei einem Gewinn über 30.000,00 steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 13 % zu. Es müssen daher begünstigte Investitionen getätigt werden, um diesen Steuervorteil lukrieren zu können.

Begünstigte Investitionen sind:

  • körperliche, abnutzbare Anlagegüter
  • mit einer betriebsgewöhnlichen ND von vier Jahren
  • und bestimmte Wertpapiere, die dem Betriebsvermögen vier Jahre lang angehören müssen.

Nicht zu den begünstigten Investitionen zählen u.a.:

  • PKW, Kombi etc
  • Luftfahrzeuge
  • GWG, die sofort abgesetzt werden
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter

Planen Sie daher das Betriebsergebnis, um den Gewinnfreibetrag optimal ausnützen zu können. Am 31.12. eines jeden Jahres oder dann, wenn der Gewinn schon feststeht, ist es für eine Steueroptimierung zu spät !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin