Mit Entscheidung vom 04.09.2012 (RV/2491-W/11) hat der UFS festgestellt, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur zu berücksichtigen sind, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Ergibt sich durch die zeitliche Lage der Reise kein Bedarf der Verpflegung (zB bei halbtägigen Reisen mit Essenseinnahme typischerweise vor oder nach der Reise) können keine Taggelder angesetzt werden. Allfällige aus anfänglicher Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können durch die zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden.
Nach Ansicht des BMF wird die Entscheidung des UFS nicht geteilt und können daher weiterhin Taggelder entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien angegesetzt werden.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten !