Ab 01.04.2016 müssen Zahlungen an das Finanzamt elektronisch erfolgen, wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist.
Zumutbar ist die elektronische Überweisung dann, wenn der das E-Banking-System der Bank verwendet und über einen Internetanschluss verfügt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so muss die Steuerzahlung über die Funktion „Finanzamtszahlung“ im E-Banking-System erfolgen oder im Weges des „eps“-Verfahrens, das im Finanzonline zur Verfügung steht
Eine Beschreibung des EPS-Verfahrens finden Sie unter:
https://www.finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eZahlung.pdf
Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn man kein Electronic-Banking-System nutzt, aber trotzdem über einen Internetanschluss verfügt, dass man wie bisher die Zahlungen mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen durchführen kann. Wichtig ist aber, regelmäßig zu prüfen, ob die Zahlungen auch richtig zugeordnet wurden und eventuell einen Antrag auf Berichtigung der Verbuchung einzubringen.