Verrechnung Betriebskosten bei umsatzsteuerbefreiter Vermietung

22 Aug 2014
by Daniela Muehlmann

Aufgrund meiner Anfrage an den bundesweiten Fachbereich wurde mir eine neue Information bezüglich der Weiterverrechnung der Betriebskosten bei unecht befreiter Vermietung mitgeteilt:

Es sind alle Betriebskosten (inklusive Wärmelieferung) bei der umsatzsteuerfreien Vermietung als unselbständige Nebenleistungen anzusehen und sind (entgegen den Ausführungen im UST-Protokoll 2004) steuerfrei weiter zu verrechnen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin