Aufgrund meiner Anfrage an den bundesweiten Fachbereich wurde mir eine neue Information bezüglich der Weiterverrechnung der Betriebskosten bei unecht befreiter Vermietung mitgeteilt:
Es sind alle Betriebskosten (inklusive Wärmelieferung) bei der umsatzsteuerfreien Vermietung als unselbständige Nebenleistungen anzusehen und sind (entgegen den Ausführungen im UST-Protokoll 2004) steuerfrei weiter zu verrechnen.