Was ist bis zum 30.09.2012 zu erledigen ?

18 Sep 2012
by Daniela Muehlmann

Folgende Fallfristen sind per 30.09.2012 zu beachten:

Anspruchzinsen

Nachzahlungen für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer für das Veranlagungsjahr 2011 sind bis spätestens 30.09.2012 zu entrichten, andernfalls es zur Vorschreibung von Anspruchszinsen kommt. Der Zinssatz beträgt 2,38 %. Die Zinsen stellen keine steuerlich anzuerkennende Betriebsausgabe dar. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben.

Antrag auf Vorsteuerrückerstattung in der EU

Anträge auf Vorsteuerrückerstattung in den EU-Mitgliedstaaten sind bis spätestens 30.09.2012 mittels Finanzonline einzureichen. Nach dem 30.09.2012 wird ein Antrag als verspätet zurückgewiesen.

Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen

Sollten die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer für 2012 zu hoch sein, kann bis spätestens 30.09.2012 ein Herabsetzungsantrag beim Finanzamt eingebracht werden.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin