Werbungskosten noch vor dem 31.12.2015 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2015 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Es sind bspw Fortbildung-, Umschulungskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Telefon-, Internetkosten, Fachliteratur absetzbar.

In 2015 gelten noch höhere Eingangssteuersätze, daher ist eine Zahlung bis 31.12.2015 in den meisten Fällen zu empfehlen, da der Steuervorteil idR höher ist.

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin